Der Begriff "Holding
Die englische Bezeichnung "Holding" heißt im Deutschen so viel wie "Haltend". Hinsichtlich des Zwecks einer Holding bezieht sich das Halten auf Unternehmensgewinne, die eine mit ihr verbundene GmbH oder AG einfährt.
Meist entscheiden sich Gesellschafter für eine Holding, um ihre persönliche Steuerlast gering zu halten. Wenn die Gewinne einer GmbH an die beteiligten Gesellschafter ausgeschüttet wird, müssen diese ihre Erträge in der Steuererklärung angeben. Eine Holding hat den Vorteil, dass die Gewinne im Unternehmen bleiben und keine persönliche Einkommenssteuer für dieses Vermögen gezahlt werden muss und somit weiter anwachsen kann.
Bei einer Holding liegt außerdem die Konstellation vor, dass ein beherrschendes Mutterunternehmen Anteile am Tochterunternehmen hält.
Unterschied zu anderen Organisationsformen
So wie ein Konzern, besteht auch eine Holding aus einem Mutterunternehmen, das mit einem oder mehreren Tochterunternehmen verbunden ist. Dennoch unterscheiden sich die Holding vom Konzern. Gemäß Aktienrecht ist der Konzern mit mehreren Unternehmen zu einer übergeordneten wirtschaftlichen Einheit zusammengeschlossen. Weder das Aktienrecht oder das GmbH-Recht enthält eine Definition für die Holding.
Auch unterscheidet sich die Holding von einem Joint Venture, da kein Über- und Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Bei einem Joint Venture gibt es kein Mutterunternehmen, das in die Organisationsstruktur des Mutterunternehmens eingegliedert wäre. Hier geht es um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit für gemeinsame Ziele.
Eine Beteiligungsgesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Unternehmen mit einer finanziellen Einlage an einem anderen Unternehmen beteiligt.
Das Wesen Inder Investment Holding
Wird eine Investmentgesellschaft als Investment Holding gegründet, bedeutet das schlichtweg, dass hier Investments der Holding dem Unternehmenszweck dienen.
Das Kreditwesengesetz definiert Investmentgesellschaften als Finanzdienstleister, die gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringen. Dabei verwalten sie das Vermögen der Gesellschafter und betreiben Handel mit Wertpapieren wie unter anderem Aktien, Fonds / Hedgefonds, Devisen und Rohstoffen. So ist es für eine Investmentgesellschaft beziehungsweise Investment Holding typisch, Finanzportfolios zu verwalten und gegebenenfalls Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Was beachten bei Gründung einer Holding Gesellschaft?
Um eine Investment Holding oder sonstige Holding Gesellschaft zu gründen, ist es zunächst ratsam, ein Mutterunternehmen zu gründen. Wenn dieses in der Rechtsform einer GmbH geführt werden soll, muss eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro in das Gesellschaftsvermögen der GmbH eingebracht werden.
Im Rahmen der GmbH Gründung muss zunächst ein Geschäftsführer bestimmt werden, ein Gesellschaftsvertrag geschlossen- und eine Satzung aufgestellt werden. Nach einem erfolgreichen Notartermin und Eintrag im Handelsregister ist die GmbH in der Regel startklar.
Im nächsten Schritt wird die Gründung von einem oder mehreren Tochterunternehmen vorgenommen. Je nach gewählter Rechtsform, müssen unterschiedliche handelsrechtliche und steuerrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Durch die finanzielle Beteiligung der GmbH an einer anderen Gesellschaft entsteht das Mutter-Tochter-Verhältnis der Holding. Sofern auf eine Beherrschung des Mutterunternehmens über das Tochterunternehmen abgezielt wird, kann das über eine Beteiligung von mehr als 50 % erfolgen. Ein anderer Weg ist eine vertragliche Regelung.
Die Vorteile einer Investment Holding
Ein großer Vorteil bei einer Investment Holding besteht darin, dass die Gesellschafter das finanzielle Risiko auf ein Tochterunternehmen verlagern können. So kann zum Beispiel jedes Tochterunternehmen einen eigenen Geschäftsbetrieb führen. Dabei werden alle Geschäftsbereiche von der übergeordneten Muttergesellschaft verwaltet. Weitere Vorteile der (Investment-) Holding sind:
- Einzelne Geschäftsbereiche können strategisch voneinander abgegrenzt werden
- Das Haftungsrisiko verteilt sich
- Den Gesellschaftern wird ein besserer Schutz vor Insolvenz geboten
- Steuerliche Vorteile bei Gewinnübertragungen und dem Verkauf von Anteilen